Brennpunkt Yachteigner in Kroatien 1. Juli 2013
Tausende ……..
……von Booten bis hin zur Superyacht lagen mit EU- oder Offshore-Flagge bzw. –Registrierung nicht umsatzversteuert in Kroatien als Gastboote. Am 1. Juli 2013 trat Kroatien nun der EU bei. Für viele EU-Yachteigner (EU-Bürger) bedeutete dies, dass sie quasi über Nacht in empfindlicher Höhe steuerpflichtig geworden wären.
Schon Registriert in den EU Staaten ?
Alle Yachten, die in einem EU-Staat registriert sind und für die bereits EU-MwSt. bezahlt wurde, ohne dass der Gemeinschaftscharakter entfallen ist, werden dann ab dem 1. Juli 2013 wie inländische, kroatische Boote (als versteuert) behandelt und es gelten alle rechtlichen und sonstigen Bestimmungen analog.
Gutes Angebot der Kroatien Regierung
Allen Yachten aus Drittländern….
….machte die kroatische Regierung gerade ein besonderes günstiges Angebot zur Registrierung und Versteuerung ihrer Yacht in Koratien, das aber nur befristet zwischen 01.01. und 31.05.2013 galt
Wenn eine Yacht bereits EU-versteuert in Kroatien liegt – z.B. mit deutscher Registrierung und Flagge – (und das Boot nicht mehr als 3 Jahre lang in Kroatien und damit außerhalb der EU lag, seinen „Gemeinschaftscharakter und gilt nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“. Damit werden bei einer Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) fällig werden. Diese „Rückkehr“ in die EU erfolgt am 01. Juli 2013, 0 Uhr in Kroatien mit dem EU-Beitritt in einer „juristischen Sekunde“) – wird keine kroatische Umsatzsteuer zu entrichten sein.
In Kroatien ist die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten für einen Zeitraum von 18 Monaten erlaubt und zollfrei.
In Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Bei längerem Verbleib wird nach den Zollvorschriften eine Einfuhr angenommen mit der Folge der Versteuerungspflicht:
25% Umsatzsteuer auf die jeweils geltende Bemessungsgrundlage „Einfuhrzeitwert“, was dann der 1. Juli 2013 wäre, entrichten müssen sowie für eine Yacht, die davor nicht in der EU in Verkehr gebracht wurde (Bau außerhalb der EU), einen zusätzlichen Zoll von 8%.
Sie sehen das es zwar einfach erscheint aber doch gewisse Komplikationen geben kann
Die Lösung für Ihr Problem ?
Lesen Sie hier auch News vom Yacht-anwalt mit seiner Spezial-Seite, der Yacht-Anwalt
Wenden Sie sich an den Yacht-Anwalt er kann Ihnen ein Komplettpaket anbieten um Ihnen diese Sorge abzunehmen.
Grüsse Yachtboy René ©2013 Der Yacht Anwalt